Ratenkredit - Kündigung - Restschuldversicherung
Kündigung
Nach Ablauf von mindestens drei Monaten kann der Kreditnehmer den Kredit mit einer Frist von drei Monaten kündigen und den Restbetrag zurückzahlen. Eine Kündigung durch die Bank ist solange ausgeschlossen, wie der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen in vollem Umfang nachkommt.

Gerät er aber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, beträgt der Rückstand mindestens zehn Prozent der Darlehenssumme und hat die Bank unter Androhung der Kündigung mindestens zweimal gemahnt, so kann sie den Kredit kündigen und mit sofortiger Wirkung den restbetrag fällig stellen.
Restschuldversicherung
In Verbindung mit Ratenkrediten werden oft auch Restschuldversicherungen angeboten, die für die restliche Bedienung des Kredits aufkommen, falls der Schuldner in bestimmten Fällen wie z.B. Tod oder Arbeitslosigkeit den Kredit nicht mehr bedienen kann. Die Kosten derartiger Versicherungen sind nicht unerheblich und sollten daher in Vergleichen der Kreditkonditionen ebenfalls berücksichtigt werden. Ist der Abschluss einer Restschuldversicherung aufgrund der Bedingungen des Kreditgebers zwingend, so sind deren Kosten ebenfalls in die Berechnung des Effektivzinses einzubeziehen.