Planbilanz und Plan-GuV

Aus den bisher erstellten Planungsrechnungen lassen sich nun eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Planbilanz ableiten. Hier fließen auch die Abschreibungen ein, die Sie bei der Erstellung des Investitionsplanes ermittelt haben.

Einige der notwendigen Pläne sollten Sie gemeinsam mit Steuerberater aufstellen, wenn Sie selbst nicht über die notwendigen Buchführungs- und steuerrechtlichen Kenntnisse verfügen. Dies betrifft vor allem die Planbilanz und Plan-Gewinn- und Verlustrechnung sowie zum Teil auch die Liquiditätsplanung, da auch hier Zahlungsströme aus steuerlichen Gegebenheiten (Umsatzsteuer) zu berücksichtigen sind. Aber auch Ihr Unternehmensberater sollte Ihnen hier weiterhelfen können. 

 

Stichwort Fördermittel

Die Öffentliche Hand ist bemüht, mit einer Vielzahl von Subventionen die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland positiv zu beeinflussen. Dies

tut sie unter anderem durch die Bereitstellung von Fördermitteln, die in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen ebenso existieren wie als zinsvergünstigte Darlehen, Bürgschaftszusagen oder Steuervergünstigungen.

Die Vielzahl der existierenden Förderprogramme macht es unmöglich, an dieser Stelle auch nur eine annähernd vollständige Übersicht zu geben. Es muß im Einzelfall abgeklärt werden, welche Fördermittel für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Sinnvollerweise beginnt man die Informationsbeschaffung auf Landesebene, um sie dann über den Bund bis zur Europäischen Union auszudehnen.

Unbedingt empfehlenswert sind diesbezügliche Gespräche mit Ihren Beratern und Ihrer Hausbank. Auch Kammern und Verbände können Ihnen Auskunft geben. Darüber hinaus haben sich einige Unternehmensberater auf diese Thematik spezialisiert. Weiterhin ist zu bedenken, daß teilweise die Antragstellung recht kompliziert gestaltet ist, so daß auch hier die Hinzuziehung eines sachkundigen Beraters die Chancen auf die Ausschöpfung aller Möglichkeiten erhöhen kann.

Bedenken Sie, daß in vielen Fällen die Antragstellung vor der Realisierung der Maßnahme, also vor der eigentlichen Existenzgründung, erfolgen muß.