Die Plan-Bilanz

Die bisherigen Planungen führen zu einer Plan-Gewinn- und Verlsutrechnung. Um diese vollständig zu planen, müssen die bisher ermittelten Werte noch um Abschreibungen und sonstige bilanzpolitische Maßnahmen ergänzt werden. Für in der Planungsperiode getätigte Anschaffungen müssen Abschreibungszeiträume und –art (z.B. linear oder degressiv) festgelegt werden. Sollte in der Planungsperiode aktiviertes Anlagevermögen

veräußert werden, so ist natürlich auch dies zu berücksichtigen. Eventuell entstehen hierbei Gewinne, fall der Veräußerungserlös den Buchwert des jeweiligen Gutes übersteigt. Schließlich sind noch die fälligen Steuern zu planen.

 

Liquiditätsplanung

Eines der wihtigsten Planungsinstrumente ist der Liquiditätsplan, der die Zahlungsströme und Salden widerspiegelt.. Empfehlenswert ist auch hier eine Übersicht auf Monatsbasis, die für jeden Monat in der ersten Zeile den Anfangssaldo enthält. Erweitert um die voraussichtlichen Ein- und Auszahlungen gelangt man durch Saldierung zum Monatsendsaldo, der gleichzeitig der Anfangssaldo des Folgemonats ist. Auch Einzahlungen aus der Valutierung von Krediten oder Steuererstattungen aus einem Umsatzsteuerguthaben gehören hierzu.

Die letztgenannten Einzahlungen sind vom Intervall abhängig, zu dem Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Erfahrungsgemäß überweisen die Finanzbehörden Umsatzsteuerguthaben recht pünktlich.

Bei der Liquiditätsplanung wird auch der Zusammenhang zwischen den bereits genannten Plänen deutlich, da beispielsweise eine sich ergebende Vorsteuerforderung von den Zeitpunkten Ihrer Anschaffungen abhängig ist.

Sofern Fremdkapital benötigt wird, müssen natürlich die Aufwendungen für Zinsen und die Tilgungszahlungen ebenfalls in der Liquiditätsplanung Eingang finden.

Kalkulieren Sie vor allem die Zeitpunkte der Einzahlungen vorsichtig - die Zahlungsmoral hat sich in Deutschland in den letzten Jahren keineswegs positiv entwickelt.

Anhand der Monatsendsalden sehen Sie frühzeitig einen eventuellen Kapitalbedarf, der gegebenenfalls durch einen Kontokorrentkredit abgedeckt werden kann. Sofern darüber hinaus eine Fremdmittelaufnahme notwendig wird, ist dieser Liquiditätszufluß natürlich ebenfalls zu planen. Gleiches gilt für Gesellschafterdarlehen.