Gesellschaftsverträge
Gesellschaftsverträge
Gleich welche Rechtsform Sie wählen - schließen Sie mit Ihren Partnern einen Gesellschaftsvertrag ab.

Dieser sollte alle wesentlichen Eventualitäten regeln, auch die Vorgehensweise im Falle von Krankheit oder Tod. Gleichzeitig muß dieses Regelwerk natürlich so gestaltet sein, daß Sie sich nicht selbst unnötige Fesseln anlegen.
Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH muß zwingend notariell beurkundet werden (§ 2 GmbHG).
Welche ist nun die richtige Rechtsform?
Diese Frage läßt sich - leider - nicht pauschal beantworten. Sofern die Firmengründung mit einem oder mehreren Partner(n) durchgeführt werden soll, eignet sich häufig in einem ersten Schritt die Gründung einer GbR oder OHG. Später, wenn die Firma gewachsen ist, läßt sich dann die Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft vollziehen. Andererseits ist die Außenwirkung einer GmbH häufig besser - die Gesellschaft wirkt auf viele Geschäftspartner größer und professioneller, auch wenn diese Auffassung überwiegend subjektiv begründet ist.
Auch zu dieser Thematik sollte sich jeder Existenzgründer umfassend und vor allem rechtzeitig mit seinen Beratern austauschen.