Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH

Die GmbH ist mittlerweile die am häufigsten anzutreffende Rechtsform. Sie kann als Kapitalgesellschaft auch von nur einem Gesellschafter gegründet werden. Ihre Besonderheit liegt in der grundsätzlichen Beschränkung der Haftung auf das Kapital der Gesellschaft. Eine Haftung mit dem Privatvermögen findet also (zunächst) nicht statt.

In der Praxis wird diese Haftungsbeschränkung von allen Kreditinstituten

allerdings regelmäßig unterlaufen. Man wird der - vor allem kleinen und jungen - GmbH kaum ein Darlehen gewähren, wenn der oder die Gesellschafter nicht zur Abgabe einer Bürgschaft bereit sind oder sonstwie entsprechende Sicherheiten gestellt werden können.

Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt 25.000 Euro, das bei Gründung wenigstens zur Hälfte eingezahlt sein muß. Möglich sind auch sogenannte Sachgründungen, bei denen statt Geld Sachen eingelegt werden. Denkbar ist hier beispielsweise ein Gebäude oder ein Auto. Zu bedenken ist aber immer, daß die neue Gesellschaft ausreichend liquide Mittel für die Anfangsphase zur Verfügung haben muß.

Die Firma der GmbH - so bezeichnet man juristisch den Firmennamen - ist frei wählbar, solange hierdurch nicht falsche Tatsachen vorgetäuscht werden. Die GmbH unterliegt der Gewerbesteuer.

Die Organe der GmbH sind Geschäftsführung und - auch bei Einpersonen-GmbH´s - die Gesellschafterversammlung. Einige Gesellschaften haben zusätzlich einen Beirat. Auch der alleinige Gesellschafter muß Gesellschafterversammlungen abhalten und sollte seine Beschlüsse tunlichst schriftlich dokumentieren. Schwer nachzuvollziehen, ist aber so. Die Vorschriften über die GmbH finden sich im "Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung" (GmbH-Gesetz, GmbHG) wider.

Neben der Haftungsbeschränkung weist die GmbH Vorteile vor allem in steuerlicher Hinsicht auf: So bezieht auch ein Geschäftsführender Gesellschafter ein Gehalt, daß für die Gesellschaft Betriebsausgaben darstellt und somit den Gewinn mindert. Muß zwar das Gehalt der Einkommensteuer unterworfen werden, so ergibt sich hieraus aber zumindest ein Vorteil bei der Gewerbesteuer. Weiterhin ist es möglich, Pensionszusagen zu erteilen und damit die eigene Altersvorsorge quasi auf Firmenkosten zu betreiben. Dieses Thema ist jedoch so umfangreich und kompliziert, daß hier nur auf spezialisierte Versicherungsfachleute und Steuerberater verwiesen werden kann.

Als nachteilig ist anzuführen, daß die GmbH einer Reihe von Formvorschriften unterliegt und ihre Abwicklung weitaus längerfristig und aufwendiger ist als bei den Personengesellschaften. Sie entsteht erst mit erfolgter Eintragung im Handelsregister (konstitutive Wirkung der Eintragung). Bis zu diesem Zeitpunkt wird sie praktisch analog der GbR behandelt.