Selbständigkeit - Einzelfirma und Freiberufler

Einzelfirma und freiberufliche Tätigkeiten

Diese Rechtsform stellt eine der häufigsten dar. Ein Großteil der kleineren Einzelhandelsgeschäfte besteht als Einzelfirma. Die Gründung vollzieht sich recht einfach durch Anmeldung des Unternehmens beim Gewerbemeldeamt gegen eine geringe Gebühr. Das Finanzamt meldet sich aufgrund einer Mitteilung des Gewerbemeldeamtes und

übersendet dem Existenzgründer einen Fragebogen, der sinnvollerweise zusammen mit dem Unternehmens- oder Steuerberater ausgefüllt werden sollte.

Die Einzelfirma ist grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Ihr Inhaber haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Ein bestimmtes Gründungskapital ist nicht vorgeschrieben. Auf allen offiziellen Firmenbögen muß der volle Name des Inhabers mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angegeben sein.

Ähnlich zu betrachten ist eine freiberufliche Tätigkeit. Wer als Freiberufler anerkannt wird, ist gesetzlich vorgeschrieben (beispielsweise Ärzte). Hier kann Ihnen Ihr Steuerberater, notfalls auch das Finanzamt Auskunft erteilen.

Der unschätzbare Vorteil der Freiberufler besteht in der Gewerbesteuerfreiheit. Analog findet auch keine Gewerbeanmeldung statt. Vielmehr reicht die formlose Mitteilung an das zuständige Finanzamt, daß man seine freiberufliche Tätigkeit aufgenommen hat und um die Zuteilung einer Steuernummer bittet.