Selbstständigkeit - Rechtsform
Die Wahl der Rechtsform
Eine Entscheidung mit langfristiger Tragweite ist im Rahmen der Unternehmensgründung und -entwicklung die Wahl der "richtigen" Rechtsform. Das es für Unternehmen verschiedene Rechtsformen wie beispielsweise GmbH, KG oder AG gibt, ist allgemein bekannt. Aufgrund einer Reihe von Sonderformen wie beispielsweise der GmbH & Co. KG

oder der KGaA wird die Anzahl möglicher Rechtsformen noch erhöht. Wir werden uns daher im folgenden auf die heute bei Existenzgründungen gebräuchlichsten Formen beschränken. Dies sind im einzelnen die Einzelfirma, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft) und die GmbH. Ergänzend werden wir uns mit der Sonderform der freiberuflichen Tätigkeit kurz auseinandersetzen.
Natürliche und juristische Personen
Alle Rechtsformen lassen sich zunächst nach ihrer Eigenschaft als natürliche oder juristische Person differenzieren. Alle sogenannten Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG sind den natürlichen Personen zugeordnet. Dem stehen die Kapitalgesellschaften gegenüber, die eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen, Daher werden sie als juristische Personen bezeichnet, die selbst (als Gesellschaft) klagen oder verklagt werden können. Da sich solche Konstrukte natürlich nicht selbständig äußern können, werden sie immer durch entsprechende Organe (Geschäftsführung, Vorstand) vertreten.