Selbstständigkeit: Stichwort Lohnsteuer
Lohnsteuer
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen - das können im Falle einer Kapitalgesellschaft auch Sie selbst sein, werden Sie mit der Lohnsteuer konfrontiert. Zwar haben natürlich Ihre Mitarbeiter die Lohnsteuer zu zahlen, Sie haften als Unternehmen aber dem Finanzamt für die korrekte Einbehaltung und Abführung.

Gleiches gilt übrigens für die Sozialversicherungsbeiträge.
Da vor allem der Sozialversicherungsbereich recht kompliziert ist und - auch aufgrund der Rechtsprechung - laufenden Änderungen unterliegt, empfehle ich dringend, Lohn- und Gehaltsabrechnungen durch Ihren Steuerberater erstellen zu lassen. Erfahrungsgemäß sind die Gebühren hierfür recht gering, so daß die eigene Lohnbuchhaltung erst ab einer größeren Mitarbeiteranzahl wirtschaftlich sinnvoll ist.