Selbstständigkeit: Einkommensteuer - Körperschaftsteuer

Einkommen- Körperschaftsteuer

Natürlich müssen auch Selbständige Einkommensteuer bezahlen. Ausschlaggebend für die Höhe ist der Jahresgewinn des Unternehmens. Auf der Basis der Einkommensteuer des Vorjahres sind vom Finanzamt festgesetzte Vorauszahlungen zu leisten.

Die Körperschaftsteuer ist quasi die Einkommensteuer der juristischen Personen. Im Gegensatz zur Einkommensteuer kennt sie nur zwei grundlegende Steuersätze, die sich auf einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne beziehen. Derzeit gelten für den erste Fall 45 %, für den zweiten 30 %.

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine von der jeweiligen Gemeinde erhobene Steuer und teilt sich in die Gewerbeertragsteuer und die Gewerbekapitalsteuer. Letztere ist in den Neuen Bundesländern noch nie erhoben worden, in den Alten Bundesländern wird sie zum Jahreswechsel abgeschafft.Die Gemeinden

haben unterschiedliche Hebesätze festgelegt, wodurch die Höhe der abzuführenden Gewerbeertragsteuer bestimmt wird. Aus diesem Grund sollten die Hebesätze in die Überlegungen zur Standortwahl einfließen.

Berechnungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also faktisch der Gewinn des Unternehmens. Unterjährig sind Vorauszahlungen zu leisten, die sich an der Höhe der Gewerbeertragsteuer des Vorjahres orientieren. Rechnen Sie mit einer Verschlechterung der Ergebnissituation im laufenden Jahr, sollten Sie aus Gründen einer verbesserten Liquidität mit der entsprechenden Begründung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Dieses gilt auch für die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.