Selbständigkeit - Stichwort Umsatzsteuer
Umsatzsteuer - Teil 1
Die Umsatzsteuer kennen Sie aus Ihrer Funktion als Verbraucher. Jedesmal, wenn Sie etwas einkaufen, zahlen Sie die im Preis enthaltene Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer). Nun hat es sich unser Staat leicht gemacht und die Unternehmen ohne Gegenleistung als Steuereintreiber verpflichtet. Immer dann,

wenn Sie etwas an einen Kunden verkaufen, müssen Sie die jeweilige Mehrwertsteuer Ihrem Preis hinzurechnen und dem Kunden in Rechnung stellen. Diese einbehaltene Umsatz- oder Mehrwertsteuer müssen Sie an Ihr Finanzamt abführen. Wichtig ist hierbei vor allem folgendes:
- Es gibt verschiedene Mehrwertsteuersätze. Zu unterscheiden ist vor allem zwischen dem normalen Steuersatz von derzeit 19 % und dem ermäßigten, häufig fälschlicherweise als "halber Steuersatz" bezeichneten Satz in Höhe von derzeit 7 %. Letzterer gilt für Waren, die aufgrund politischer Entscheidungen nicht zu stark belastet werden sollen. Dies sind beispielsweise Lebensmittel, Zeitschriften und Bücher.
- Wenn Sie etwas an sogenannte Steuerausländer - das sind natürliche und juristische Personen mit ständigem Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland - veräußern, sollten Sie unbedingt den Rat des Finanzamtes oder Steuerberaters einholen. Grundsätzlich wird zwischen dem Ausland innerhalb und außerhalb der EG unterschieden. Die Regelungen im einzelnen sind jedoch viel zu komplex, als daß sie hier erschöpfend dargestellt werden könnten.
- Weiterhin ist jedes Unternehmen verpflichtet, den zugrundeliegenden Mehrwertsteuersatz auf Rechnungen oder Quittungen anzugeben. Ab einem Betrag von 150 Euro muß die enthaltene Mehrwertsteuer zusätzlich in Euro ausgewiesen werden.