Baufinanzierung - Zinsfestschreibung
Zinsfestschreibung
Üblicherweise werden Immobiliendarlehen mit einer Zinsfestschreibung ausgestattet. Das heißt, dass für einen bestimmten Zeitraum ein fester, nicht veränderbarer Zins vereinbart wird. Diese Zinsfestschreibungsfrist ist nicht mit der Darlehenslaufzeit zu verwechseln, die deutlich über der Festschreibungsfrist liegt. Grundsätzlich wird man als Kunde in Zeiten eines niedrigen Zinsniveaus bestrebt sein, eine möglichst lange Festschreibungsfrist zu vereinbaren. Da mit steigender Länge dieser Frist das Risiko für die Bank größer wird, ist bei langen Festschreibungsfristen der Zinssatz höher als bei kurzen. Üblich sind Fristen von fünf, zehn und teilweise sogar fünfzehn Jahren.
Nach Ablauf der Festschreibungszeit wird das Darlehen in aller Regel zu einem variablen Zins weitergeführt, kann je nach Vertragsgestaltung aber auch dann fällig werden, falls ein Angebot zur Anschlussfinanzierung nicht angenommen wird. Beachtet werden muss, dass mit der Auslaufen der Zinsfestschreibung bei einer ungünstigen Zinsentwicklung die Rate deutlich über der bisherigen liegen kann. Reicht dann die Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nicht aus, ist die Immobilie in Gefahr. Genau dies geschah beispielsweise Ende der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als viele zehnjährige Zinsfestschreibungen ausliefen und sich aufgrund eines hohen Zinsniveaus die Belastungen deutlich erhöhten. Es kam in der Folge zu einer Welle von Zwangsversteigerungen.