Baufinanzierungen - Sondertilgungen

Grundsätzlich muss ein Kreditinstitut, von Ausnahmen abgesehen, während der Zinsbindungsfrist keine Darlehenskündigungen und/oder Sondertilgungen akzeptieren. Teilweise wird jedoch bereits bei Vertragsabschluss die Möglichkeit von Sondertilgungen vereinbart. Da es sein kann, dass sich während der bisherigen Laufzeit das Zinsniveau stark geändert hat. Liegt es deutlich unter dem vertraglich vereinbarten Zins, entsteht der Bank durch eine vorzeitige Darlehensbeendigung ein Schaden, da sie am Markt keine vergleichbaren Zinsen mehr erzielen kann. Dieser Schaden wird dann durch eine als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnete Zahlung ausgeglichen. Strebt man eine vorzeitige Darlehenskündigung an und ist die Bank einverstanden, so sollte man daher unter Berücksichtigung der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen, ob die Kündigung wirklich sinnvoll ist.

 

Der Notar ist Pflicht

Übrigens: Für Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Im Gegensatz zur Beglaubigung bestätigt der Notar nicht nur die Richtigkeit der Unterschriften, sondern liest auch den Vertrag vor und erläutert die einzelnen Regelungen bei Bedarf. Diese strenge Formvorschrift dient dem Schutz der Bürger, da die meisten Menschen keine oder nur weinig Erfahrung mit Immobiliengeschäften haben und diese auch recht kompliziert sein können.

 

Weitere Informationen

Soweit unsere kleine Einführung ins Thema. Durch nichts ist aber eine persönliche Beratung zu ersetzen. Fordern Sie einfach weitere Informationen an - ein Formular haben wir für Sie bereits vorbereitet.