Baufinanzierungen - Realkredite

Realkredite - der Klassiker

Die Absicherung der Realkredite umfasst für den Kreditgeber die Möglichkeit, im Falle einer nicht planmäßigen Rückzahlung des es das Sicherungsgut (die Immobilie) auch gegen den Willen des Kreditnehmers zu verkaufen (Zwangsvollstreckung) und so das ausgeliehene Geld zumindest teilweise zurückzubekommen. Damit steht er im Gegensatz zu einem Sofortkredit, der ohne eine derartige Absicherung arbeitet - welches Risiko seitens der Kreditoren aber auch dementsprechend verzinst wird (Stichwort: Kredit im Test). Da sich in der langfristige Vergangenheit die Immobilienpreise positiv entwickelt haben, sind Kredite, die mit Immobilien abgesichert sind, für den Kreditgeber recht sicher. Aus diesem Grund haben sie auch einen vergleichsweise günstigen Preis (Zins).

Die Möglichkeit der Zwangsvollsteckung wird vertraglich vereinbart, in einer Urkunde, der sog. Grundschuldbestellung niedergeschrieben und im Grundbuch eingetragen. Fälschlicherweise wird die Grundschuld im Volksmund oft mit dem Begriff Hypothek gleichgesetzt. Hypotheken gibt es heute jedoch praktisch nicht mehr, sie wurden durch die Grundschulden ersetzt, die Hypotheken sehr ähnlich, unter rechtlichen Aspekten aber einfacher und flexibler zu handhaben sind. Eine Erklärung der genauen Unterschiede würde an dieser Stelle jedoch zu weit führen.