Baufinanzierung - Immobilienwert und Beleihung

Aus Sicherheitsgründen wird eine Immobilie nicht zur ihrem vollen Marktwert (auch als Verkehrswert bezeichnet) als Sicherheit beliehen, sondern nur bis zu ihrer sogenannten Beleihungsgrenze. Die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie erfolgt nach den Regelungen der Wertermittlungsrichtlinie ("WertR"). Die Höhe der Beleihungsgrenze ist von der Art der ausleihenden Bank abhängig und liegt üblicherweise bei 60 % (Geschäftsbanken) oder 80 % (Bausparkassen). Da die Verwertung der Sicherheit selbst Geld kostet, bis dahin viele Zinsen aufgelaufen sein können und die Verwertung vielleicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgen muss, zu dem keine guten Preise erzielt werden können, entspricht dies einer leicht nachvollziehbaren Vorsicht. Eine Privatrechtsschutz hilft bei Rechtsstreitigkeiten, welche durch die Finanzierung entstehen. Wenn Darlehensvergaben oberhalb der Beleihungsgrenze erfolgen, handelt es sich entweder um Blankodarlehen, die in höchstem Maße von der Bonität des Schuldners abhängen, oder diese Darlehensteile werden anderweitig besichert. Dies kann beispielsweise auch eine weitere Immobilie sein. Je nach Gesamtkonstellation kann es passieren, dass für Kredite oberhalb der Beleihungsgrenze eine andere Darlehensform und andere (schlechtere) Konditionen gewählt werden. Eine bei privaten Bauvorhaben, bei denen ohnehin Eigenkapital vorhanden sein sollte, gern gewählte Finanzierungsform ist die, dass 60 % des Vorhabens per Realkredit bei einer Bank oder Sparkasse finanziert werden, der Betrag bis 80 % in Form eines Bauspardarlehens und der Rest als Eigenkapital beigesteuert wird. Dies hat noch den Vorteil, dass Bauspardarlehen häufig relativ günstig sind und die Laufzeit deutlich unter der von Realkrediten liegt.