Baufinanzierung - Finanzierungskosten

Mit der Finanzierung sind eine Reihe von Kosten verbunden, die über die eigentliche Verzinsung hinausgehen und daher seitens der Kreditnehmer nicht immer ausreichend bedacht werden: Hier ist zunächst die Darlehensgebühr zu nennen, die in der Regel als einmalige, von der Darlehenshöhe abhängige Gebühr erhoben wird.

 

 

Für den Zeitraum zwischen Darlehenszusage und tatsächlicher Auszahlung, der sogenannten Valutierung, werden je nach Dauer und vertraglicher Vereinbarung Bereitstellungszinsen berechnet. Diese liegen üblicherweise deutlich unter den Darlehenszinsen. Auch für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie werden oft Gebühren verlangt. An Bedeutung verloren hat das früher aus steuerlichen Gründen beliebte Disagio (Abgeld). Hier wurde das Darlehen nicht in voller Höhe ausgezahlt, sondern es wurde ein kleiner Teil (z.B. drei Prozent) einbehalten. Hierdurch verteuerte sich faktisch das Darlehen, da natürlich 100 % zurückgezahlt werden mussten. Alle Gebühren fließen in die Ermittlung des effektiven Jahreszinses ein, der nach einem bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Schema ermittelt wird und aufgrund der Berücksichtigung aller Kostenkomponenten über dem Nominalzins liegt.