Baufinanzierung - Erst- und Nachrangigkeit
Erstrangigkeit Nachrangigkeit

In Verbindung mit im Grundbuch eingetragenen Sicherheiten (Grundschulden) hört man oft Begriffe wie "erstrangig" oder "nachrangig". Hiermit wird eine hierarchische Reihenfolge von Sicherheiten bezeichnet: Diese Sicherheiten, die an erster Stelle stehen (im ersten Rang), werden auch zuerst bei einer eventuellen Verwertung bedient. Erst dann, wenn die Forderungen aus diesen Sicherheiten komplett befriedigt wurden, werden die nachfolgenden (nachrangigen) Sicherheiten bedient. Daher sind erstrangige Sicherheiten unter Risikoerwägungen "wertvoller" als nachrangige. Hierin ist auch der Grund zu suchen, warum die meisten Kreditinstitute nur erstrangige Sicherheiten für ihre Darlehen verwenden wollen.
Zu beachten ist immer und in jedem Fall, dass die Gesamtbelastung aus allen Finanzierungsformen für den Schuldner tragbar ist und nicht an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit geht. Diesem Prinzip wurde in der jüngeren Vergangenheit vor allem in den USA nicht immer Rechnung getragen. Es wurden Finanzierungen von mehr als 100 % durchgeführt, wodurch gleich noch Nebenkosten oder eine neue Einrichtung mitfinanziert wurden. So kam es zu Kreditausfällen in nennenswertem Umfang, weil die Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr bedienen konnten. Die Folgen sind allgemein bekannt.